SOWOHL ALS MITFAHRER IM PKW ALS AUCH ALS MITFAHRER AUF DEM FAHRRAD ODER IM FAHRRADANHÄNGER
Unfalluntersuchungen belegen, dass ungesicherte Kinder gegenüber gesicherten Kindern bei einem Autounfall ein siebenmal höheres Risiko haben, schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden.
Für den Schutz der Kinder ist jedoch nicht nur das Sichern allein, sondern auch die Verwendung der entsprechenden Kinderrückhalteeinrichtung zur ordnungsgemäßen Sicherung von Bedeutung.
Mit dem Programm „Kinder gesichert unterwegs" sollen Eltern, Großeltern, Tagesmütter und –väter insbesondere Informationen über die Sicherungspflicht bei der Mitnahme ihrer Schützlinge bis zum 12. Lebensjahr in Kraftfahrzeugen aber auch über die Mitnahme auf Fahrrädern oder in Fahrradanhängern erhalten.
Bei Interesse Ihrer Einrichtung oder Ihres Vereins an diesbezüglichen Vorträgen wenden Sie sich bitte an die örtliche Verkehrswacht oder die Geschäftsstelle der Landesverkehrswacht Bayern. Die Vorträge der ausgebildeten Moderatoren der Verkehrswachten sind kostenlos und beziehen sich auf Recht und Praxis mit Kinderrückhalteeinrichtungen (Kindersitze) bzw. für die Mitnahme von Kindern als Mitfahrer im Fahrradbereich.